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Verleihbedingungen:
 

  • Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für Verluste und Beschädigung des geliehenen Materials, gleichgültig wodurch und ob vom Entleiher verschuldet oder nicht. Verlust und Beschädigung sind dem Verleiher umgehend zu melden. Der Verleiher haftet nicht für Personen und Sachschäden während der Mietdauer. Bei der Surfschule Heidkate bestellte Miettermine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein von uns bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters und gegenüber, die über die Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen.

  • Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen. Die Nutzung des Materials ist nur für private Zwecke gestattet. Der Mieter verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen.

  • Haftung des Mieters: Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50%  des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ist die Beschädigung der Mietsache auf einen Dritten zurück zu führen, so trifft der Verzicht des Vermieters auf Inanspruchnahme des Mieters nicht ein, falls dieser nicht unverzüglich sämtliche zur Geltendmachung des Schadens erforderlichen Feststellungen getroffen hat und diese dem Mieter unverzüglich mitteilt.

  • Haftung des Vermieters: Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellung der Sportgeräte hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber nicht für selbstverschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters ausgeschlossen.

Schulungsbedingungen / Wichtige Informationen für Kursteilnehmende:

 

Sicherheit

  • Den Anweisungen der Lehrer ist Folge zu leisten.

  • Der / die Lehrer definiert ein Gebiet, in welchem der Unterricht stattfindet.

  • Die Schüler haben sich an dieses Übungsgebiet zu halten.

Unfall

  • Die Surfschule Heidkate (Torben Schrautzer) übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle während des Unterrichts.

Generell

  • Die Boards, Surfbretter, Kites, Riggs sowie das sonstige Material (Neoprenanzüge, Trapeze, Zubehör, etc.) sind sach- und ordnungsgemäß und pfleglich zu handhaben. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials durch den Schüler haftet dieser.

  • Die Schülerin/der Schüler versichert, dass er keinerlei Krankheiten oder Gesundheitsschäden hat, die Ihn oder Andere    im Kurs gefährden oder behindern.

  • Die Schülerin/der Schüler versichert, dass er mindestens 20 Minuten ohne Hilfe schwimmen kann.

  • Die Kurse finden entsprechend den Wetterbedingungen statt.

  • Reststunden, die am Kurstag z.B. aufgrund von Windmangel entstehen, werden nach Absprache mit dem Kursteilnehmer nachgeholt.

  • Bei Krankheit oder Unfall ist die Surfschule Heidkate frühestmöglich zu informieren. Der ausgefallene Kurs wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Bereits bezahlte oder angezahlte Kursgebühren werden nicht erstattet.

  • Nach dreimalig angebotenen Kurszeiten seitens der Surfschule ist der Schüler verpflichtet, eigenständig einen Termin zu vereinbaren.    

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